AGB

1. Angebote Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach besten Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermittlung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt, die von ihm vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

3. Entstehen des Provisionsanspruches Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglichen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft wirtschaftlich free pokies no download identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern dieses aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Kauf statt Miete.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basissatz fällig. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

5. Provisionssätze Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß Ziff. 3 an uns zu zahlen.

Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.1 Kauf Bei Grundstückskäufen mit und ohne Aufbauten erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Provision beträgt 3,57 % und ist vom Kunden an uns zahlen.

5.2 Erbbaurecht Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf der Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Die Provision beträgt 3,57% und ist vom Kunden an uns zu zahlen.

5.3 Bestehen hinsichtlich des verkauften Grundstücks in den vorstehenden unter Ziff. 5.1 bis 5.2 genannten Fällen vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Abreden, welche die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks, das heißt insbesondere, aber nicht abschließend, Generalübernehmer-, Generalunternehmerverträge, sämtliche Bau- und Architektenleistungen betreffen (Projektierung), so wird der wirtschaftliche Wert dieser Projektierung bei der Berechnung der Provision zum vereinbarten Grundstückskaufpreis, dem Wert des Erbbaurechtes oder dem Vertragswert bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten hinzugerechnet.

5.4 An- und Vorkaufsrecht Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1% des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.

5.5 Vermietung und Verpachtung – Bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die Provision 2,5 Bruttomonatsmieten (Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) zahlbar durch den Kunden. – Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr beträgt die Provision 3 Bruttomonatsmieten (Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) zahlbar durch den Kunden. – Bei Vereinbarung von Optionen – auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist – hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und den vorstehenden Provisionssätzen erhöht sich die Provision um eine weitere Bruttomonatsmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) zahlbar durch den Kunden. – Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehenden Bestimmungen wird bei der Vereinbarung einer Staffelmiete als Bruttomonatsmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) die aus der Gesamtlaufzeit des Mietvertrages berechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung zugrunde gelegt.

– Bei der Berechnung der Bruttomonatsmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) bleiben Zeiten, während derer keine oder eine verminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt. – Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages entsprechend. Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

6. Tätigwerden für Dritte Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

7. Haftungsausschluss Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei Vertragsverletzung ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Vertragsabschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische unvorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 5 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

8. Kundenidentifikation Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 3 GwG (Geldwäschegesetz) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Er wird daher um Unterstützung bei der Erfüllung dieser Erfordernisse gebeten. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen unverzüglich entsprechende Dokumente vorzulegen und Auskunft zu erteilen, um uns die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen.

9. Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Koblenz.

10. Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.